Satzung

§1 Name, Gründung und Sitz des Clubs

 

  1. Der Club führt den Namen „ FC Hördesupporter Wir Fans Vom BVB09“ und wurde am 08.10.2019 gegründet.

    Er hat seinen Sitz HÖVELS Hausbrauerei, Hoher Wall 5 – 7, 44137 Dortmund

    Als Fan Club (FC) anerkannt und zugelassen.

  2. Die offizielle Geschäftsanschriften des Clubs sind immer die des 1. Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden

 

§2 Zweck des Fanclubs

 

Der Club dient

 

a) der Kameradschaft und Geselligkeit

b) die Unterstützung der Fußballmannschaften von Borussia Dortmund in sportlicher Weise

durch Besuche der Heim- und soweit möglich der Auswärtsspiele

c) der Organisation von gemeinschaftlichen Fahrten d) die Förderung der Kontakte und der Solidarität zwischen Fanclubs

 

§3 Mitgliedschaft im Fanclub

 

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden

     

  2. Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden, Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist außerdem die schriftliche Zustimmung durch Unterschrift

    des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einfache Mehrheit. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

     

  3. Jedes Mitglied erkennt mit der Aufnahme in den Verein dessen Satzung an und erhält ein Exemplar ausgehändigt

     

  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Aufnahmeantrages. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Tag des gleichen Monats in dem die Aufnahme beantragt wurde.

     

  5. Jedes Mitglied haftet bei Veranstaltungen für sich selbst

 

 

§4 Allgemeines im Fanclub

 

Es gibt FC Shirts, Jacken erwerblich zu kaufen.

Desweiteren gibt es Lizenzware wie FC Schal, Stadiondeckel der gleichzeitig als FC Ausweis dient zu kaufen.

 

Stadionkarten die nicht wahrgenommen werden können, müssen erst dem FC angeboten werden.

 

Satzung- FC Hördesupporter Wir Fans Vom BVB09 – Blatt 1

§5 Beendigung der Mitgliedschaft im Club

 

1 Die Mitgliedschaft im Club endet

 

a) durch freiwilligen Austritt

b) durch Ausschluss

c) durch Tod des Mitglieds

 

 

2 Die Beendigung der Mitgliedschaft seitens des Mitgliedes muss beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Die Mitgliedschaft endet stets zum Ende eines Monats.

 

3 Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf

 

a) Clubvermögen

b) das ClubeigentumRückgabe der Lizenzware (Stadiondeckel leer)

c) Rückerstattung des Beitrages wir d nicht genehmigt bzw. Zahlung des Beitrags muss bis Ende

des Jahres bezahlt werden

 

4 Eine sofortige Kündigung der Mitgliedschaft seitens des Clubs kann jederzeit von dem 1. Vorstand bzw. dem stellv. Vorstandes unter vorherigem Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden, wenn das Mitglied insbesondere

 

a) trotz Mahnung den fälligen 3 Monatsbeitrag nicht zahlen

b) in grober Weise gegen das Ansehen des Clubs verstößt

c) in grober Weise gegen die Interessen der anderen Mitglieder handelt

d) Club intern nach außen gibt

 

 

Beiträge des Clubs

 

  1. Jedes Mitglied des Clubs ist zur Zahlung des Monatsbeitrages verpflichtet. Es gibt bestimmte Ausnahmen zur Befreiung des Beitrages.

     

  2. Der Beitrag ist bis zum 15. jeden Monats fällig und auf das FC Konto zu zahlen

 

FC Konto: FC Hördesupporter Wir Fans vom BVB09

IBAN: DE96441600146622532500

 

  1. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliedsversammlung und in einer Beitragsordnung festgehalten

     

Beiträge zur Zeit: 0 – 16 Jahre Beitrags frei

16 – 21 Jahre 5 Euro

ab 21 Jahre 20 Euro

 

§6 Die Organe des Clubs

 

Das erste Organ des Vereins ist der Vorstand. Dieser umfasst

 

a) 1 Vorstand

b) stellv. Vorstand

c) Kassierer

d) Schrifttführer(in)

 

§ 7 Der Vorstand

 

  1. Der Club wird vertreten durch den 1 Vorsitz, dem stellv. Vorsitzenden und dem Schriftführer

     

  2. Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliedsversammlung unter Einhaltung der Satzung

     

  3. Der Vorstand ist nur mit min. 50% der Mitgliederstimmen beschlussfähig.

    Bei Abstimmung entscheidet jeweils die einfache Mehrheit.

§8 Die Mitgliedsversammlung des Clubs

 

1) In der Mitgliedsversammlung hat jedes anwesende Mitglied

welches das 14. Lebensjahr vollendet hat eine Stimme

 

2) Die Mitgliedsversammlung ist nur mit mindestens fünf erschienen Mitgliedern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, beschlussfähig.

Es entscheidet regelmäßig die einfache Mehrheit

 

3) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

 

a) Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung

b) Entgegennahme der Berichte des Vorstands

c) Entlastung des Vorstandes d) Wahl der Vorstandschaft

Festlegung des Mitgliedsbeitrags

 

§9 Wahlen im Club

 

  1. Für folgende Ämter können nur Personen gewählt werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben:

 

a) 1. Vorsitzende

b) stellv. Vorsitzenden

c) Schriftführer

 

  1. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre

 

  1. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig

 

  1. Eine Wahl erfolgt geheim oder durch einfache Mehrheit mit Handzeichen abgestimmt werden

 

  1. Vor der Wahl ist der Kanditat/in zu befragen, ob er/sie/es im Falle einer Wahl das Amt annimmt/ablehnt

 

§10 Clubauflösung

 

  1. Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens zu diesem Zweck unter Einhaltung einer zwei wöchigen Frist einberufen werden und außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung müssen mehr als 75% der eingetragenen Mitglieder anwesend sein und dafür Stimmen. Übrig gebliebenes Clubvermögen geht an letzte Wünschewagen

 

§11 Inkrafttreten der Satzung

 

Die Satzung wurde in der Mitgliedsversammlung am 18.02.2024 in Hövels der vorliegenden Form mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen